ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1.Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit.
1.2.Mit der Nutzung der Website www.biolandwirtschaft-zechner.at bestätigt der KUNDE, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt.
1.3. Ein gültiger Liefervertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung samt Bekanntgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande. Bestellungen des KUNDEN gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch die Bestätigung des Eingangs der Bestellung per E-Mail an die vom KUNDEN angegebene E-Mailadresse. Mit seiner Bestellung stimmt der KUNDE den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
2. Haftung
2.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, welche über den Wert der gelieferten Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen.
2.2. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf Erreichbarkeit der Internet-Plattform oder die Annahme einer Bestellung des KUNDEN. Sämtliche für die Auftragsabwicklung benötigte Daten und Informationen werden durch die EDV gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bei elektronische Abwicklung gilt jedoch Punkt 3. „Elektronische Abwicklung“ der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Elektronische Abwicklung
3.1. Gibt der Kunde im Zuge der Geschäftsabwicklung eine E-Mail Adresse bekannt, so ist er mit der Kommunikation zur Abgabe von Willenserklärungen auf elektronischem Wege einverstanden. Die Anforderung der Schriftlichkeit kann somit auch mit E-Mail beiderseits erfüllt werden. Beide Parteien sind verpflichtet, regelmäßig, eingegangene E-Mails zu öffnen. Beide Parteien sind verpflichtet, dass vom Sender angeforderte Übermittlungsbestätigungen vom Empfänger abgegeben werden müssen.
4. Lieferort, Erfüllungsort, Lieferung, Lieferzeit, Zustellung Übernahme
4.1. Lieferort und Erfüllungsort ist der vom KUNDEN im Bestellvorgang bezeichnete Lieferort.
4.2. Der KUNDE ist verpflichtet, der Bio-Landwirtschaft Zechner unverzüglich alle Ungenauigkeiten in Bezug auf der Bio-Landwirtschaft Zechner bekannt gegebenen Lieferort zu melden.
4.3.Um eine Abwicklung der Lieferung zu erleichtern sollte der KUNDE nach Aufgabe der Bestellung bei der Bio-Landwirtschaft Zechner telefonisch oder per E-Mail unter der von ihm angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichbar sein.
4.4. Sendungen werden, wenn jemand anwesend ist, an der Abgabestelle vom Zusteller geöffnet
und der Inhalt der Sendung wird dem in der Anschrift bezeichneten Empfänger, einen Übernahmeberechtigten, oder eine in den Räumen anwesenden Personen sofern nicht begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung bestehen, gegen Unterschrift übergeben. Ist an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend, dürfen Sendung ungeöffnet vor der Wohnungstür des Empfängers abgestellt werden.
4.5. Die Bio-Landwirtschaft Zechner ist jedenfalls berechtigt die Lieferung (auch verderblicher Waren) am angegebenen Lieferort zu hinterlegen, auch wenn niemand diese persönlich entgegen nimmt. Die Bio-Landwirtschaft Zechner übernimmt in diesem Fall keine Haftung für die abgestellte Box samt Inhalt. Verpflichtet sich aber den KUNDEN unter den von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten von der Hinterlegung unverzüglich zu verständigen.
5. Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß §§ 3, 3a und 4 Konsumentenschutzgesetz
5.1. KUNDEN, die im Wege des Fernabsatzes (Internet, E-Mail) bestellt haben, steht ein Rücktrittsrecht vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zu, das innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich erklärt werden kann. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, zur Identifizierung der vertragsnotwendigen Angaben sowie einer Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den KUNDEN, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages.
5.2. Tritt der KUNDE vom Vertrag zurück, so haben wir alle empfangenen Leistungen samt gesetzlicher Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Hat der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen, ist die Rückstellung der von uns bereits getätigten Lieferungen unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde uns ihren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
5.3. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5f Konsumentenschutzgesetz dem Verbraucher gemäß § 5 Konsumentenschutzgesetz unter anderem kein Rücktrittsrecht zusteht, bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung im Verbrauch gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§5 Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird oder Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
6. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
6.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Besteller Unternehmer ist, das Bezirksgericht Bludenz. Es gilt österreichisches Recht
ZAHLUNGSMETHODEN
- Kredit- und Debitkarte
- Offline-Zahlungen
- Barzahlung vor Ort beim Hofkühlschrank (kein Wechselgeld vor Ort)